am 16.05.2017
EU

Warum muss nach dem neuen E-Commerce Gesetz ein Online Händler die Ware
in alle Länder der europäischen Union versenden? Warum darf ich als
Unternehmer in Zukunft meine Ware nicht auf dem Markt anbieten, auf dem
ich es für richtig halte? Dies bedeutet für kleine Unternehmen, die
zusätzlich zum Geschäft einen Online Shop betreiben, nur Mehraufwand
(Auseinandersetzung mit Lieferung und Rückgaberecht - wo findet man
diese Angaben?) und hält diese davon ab, sich den Arbeiten des Daily
Business zu widmen. Wie schwer soll es kleinen Unternehmern noch gemacht
werden?
Keine offiziellen Parteistellungsnahmen vorhanden


Nikolaus Scherak
am 17.05.2017
Liebe Maria, Vielen Dank für Ihre Frage! Die Durchführung der unmittelbar anwendbaren eIDAS-Verordnung erforderte eine Anpassung jener österreichischen Gesetze, die die Themen elektronische Identifizierung (E-Government-Gesetz, E-Gov-G) bzw. elektronische Signaturen (Signaturgesetz, SigG) bislang regelten, wobei anstelle des gleichzeitig aufgehobenen SigG ein neues Signatur- und Vertrauensdienstegesetz (SVG) erlassen wurde. Die eIDAS-VO (Verordnung (EU) Nr. 910/2014) über die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt regelt im Wesentlichen zwei Themenkreise: 1. Vertrauensdienste: Das sind elektronische Signaturen, elektronische Siegel, elektronische Zeitstempel, Zustellung elektronischer Einschreiben, Website-Authentifizierung und Validierungs- sowie Bewahrungsdienste. 2. Elektronische Identifizierung: Dabei werden Bedingungen festgelegt, unter denen die Mitgliedstaaten elektronische Identifizierungsmittel für natürliche und juristische Personen, die einem notifizierten elektronischen Identifizierungssystem eines anderen Mitgliedstaats unterliegen, anzuerkennen haben. In keinem Fall wird aber ein Unternehmen gezwungen, Produkte auch in andere EU-Staaten zu verkaufen. Lediglich die elektronische Identifizierungsmittel werden angeglichen und vergrößern so den potenziellen Absatzmarkt der im e-commerce tätigen Unternehmen. Ich hoffe, Ihnen hiermit Ihre Frage beantwortet zu haben! Viele Grüße Niki Scherak

Maria
am 17.05.2017
Lieber Nikolaus, herzlichen Dank für die ausführliche Erklärung! LG Maria
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